Wird meine Krankenkasse für die Behandlungskosten aufkommen?
Alle Leistungen in der Privatpraxis für Integrative Onkologie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, begleichen Sie als Patient zunächst die Rechnung selbst. Privat- oder zusatzversicherte Patienten können diese anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen; je nach Tarif wird über eine (Teil-)Erstattung entschieden.
Mit welchen Kosten kann ich rechnen?
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Eine direkte Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich. Die Integrative Onkologie ist bislang nur wenig verbreitet und wird von Krankenkassen häufig der Naturheilkunde zugeordnet. Daher lehnen auch viele private Kassen eine Kostenübernahme ab. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Terminbuchung und der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags.
Diagnostik, Beratung und Behandlung sind individuell und unterscheiden sich im Aufwand. Pauschale Preisangaben sind aufgrund der Vorgaben der GOÄ nicht zulässig; jede erbrachte Leistung wird einzeln abgerechnet. Vor Ihrem Ersttermin schließen Sie mit mir einen Behandlungs- und Honorarvereinbarungsvertrag ab.
Zur Orientierung einige Beispiele (je nach Aufwand können die Kosten abweichen):
Erstvorstellung (inklusive Aktenstudium, einstündiger Arztkonsultation, Blutentnahme, ausführlichem schriftlichem Befund und Empfehlungen zu Ernährung, Bewegung, Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln): ca. 250 €, zuzüglich eventueller Laborkosten.
Infusionstherapie, angepasst an individuelle Bedürfnisse: ca. 60 €, zuzüglich Infusionslösung.
Einleitung einer Misteltherapie (Erstgespräch und Überwachung): ca. 60 €, zuzüglich Präparatkosten.
In der Privatpraxis für Integrative Onkologie werden Sie ohne Wartezeiten direkt von Ihrem behandelnden Arzt empfangen. Versäumen Sie Ihren Termin, entsteht der Praxis dadurch ein wirtschaftlicher Verlust.
Bitte sagen Sie Termine bei Verhinderung spätestens 24 Stunden vorher ab (online oder per E-Mail an praxis@johannesrahm.de). Bei späterer Absage wird ein Ausfallhonorar fällig, dessen Höhe sich nach Art und Dauer des gebuchten Termins richtet. Details hierzu finden Sie im Behandlungsvertrag. Sollte sich der Termin kurzfristig an andere Patienten vergeben lassen, wird selbstverständlich kein Ausfallhonorar erhoben.